0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik (§ 12 Abs. 3 UStG)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für die Lieferung von Photovoltaikanlagen und ihren wesentlichen Komponenten ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz). Der Preis, den Sie bei uns sehen, ist damit für begünstigte Käufer bereits der Endpreis – es kommt nichts mehr obendrauf.

Wer bekommt die 0 %?

Entscheidend ist nicht, ob Sie privat oder gewerblich kaufen, sondern ob Sie Betreiber der Anlage sind. Begünstigt sind Sie, wenn beides zutrifft:

  • Sie erwerben die Komponenten als Betreiber der Photovoltaikanlage – also für den eigenen Betrieb, nicht zum Weiterverkauf.
  • Die Anlage wird auf oder in der Nähe einer Wohnung, eines Wohngebäudes oder eines öffentlichen bzw. dem Gemeinwohl dienenden Gebäudes installiert – oder die installierte Bruttoleistung beträgt laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak).

Die 30-kWp-Grenze ist eine Vereinfachungsregel: Bleibt Ihre Anlage darunter, gelten die Voraussetzungen ohne weitere Prüfung als erfüllt. Auch Unternehmen, GmbHs, Vereine und Landwirte fallen darunter, solange sie die Anlage selbst betreiben.

Wer zahlt 19 %?

Der Nullsteuersatz gilt nur für die Lieferung an den Anlagenbetreiber. Vorgelagerte Lieferungen in der Handelskette unterliegen dem Regelsteuersatz. 19 % Umsatzsteuer fallen deshalb an, wenn Sie

  • die Ware zum Weiterverkauf beziehen (Händler, Großhandel, Zwischenhändler),
  • als Installations- oder Handwerksbetrieb einkaufen, um die Komponenten an Ihre eigenen Kunden weiterzuliefern,
  • oder die oben genannten Voraussetzungen aus anderen Gründen nicht erfüllen.

Wählen Sie in diesem Fall bitte auf der Produktseite die Option „zzgl. 19 % MwSt. (Gewerbe/Wiederverkauf)". Die Umsatzsteuer wird dann im Bestellabschluss ausgewiesen und auf Ihrer Rechnung ordnungsgemäß ausgewiesen – so bleibt Ihr Vorsteuerabzug erhalten.

Bestellungen nach Österreich

Für Lieferungen nach Österreich gilt der deutsche Nullsteuersatz nicht. Bitte wählen Sie dort die Option „zzgl. 20 % MwSt. (Österreich)".

Welche Komponenten sind begünstigt?

Zur Photovoltaikanlage im Sinne der Regelung gehören unter anderem:

  • Solarmodule
  • Batteriespeicher und Erweiterungsakkus
  • Wechselrichter und Mikrowechselrichter
  • Dach- und Balkonhalterungen, Unterkonstruktion
  • Energiemanagement-Systeme
  • Solarkabel, Stecker, Wieland-Steckdose, Backup-Box

Nicht begünstigt sind Geräte, die lediglich Strom verbrauchen – etwa Wärmepumpen, Wallboxen und Ladeinfrastruktur – sowie allgemeines Zubehör ohne PV-Bezug. Diese Artikel führen wir regulär mit 19 % Umsatzsteuer.

Ihre Erklärung als Käufer

Die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz muss der Verkäufer nachweisen können. Mit der Auswahl der Option „0 % MwSt. (§ 12 Abs. 3 UStG)" und dem Abschluss Ihrer Bestellung erklären Sie uns gegenüber, dass Sie Betreiber der Anlage sind und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Sollte sich das später als unzutreffend herausstellen, sind wir berechtigt, die Umsatzsteuer nachzuberechnen.

Diese Seite gibt den Stand der Regelung allgemein verständlich wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte klären Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater, welcher Steuersatz für Ihren Einkauf gilt.